4S erstellt für Sie eine schriftlich dokumentierte Risikobeurteilung, die gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von jedem Maschinenhersteller gefordert wird. Gemäß Anhang I der Richtlinie gilt:
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen
wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu
ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert
und gebaut werden.
Hersteller einer Maschine kann unter Umständen auch werden, wer eine bestehende Maschine umbaut bzw. erweitert.
Die Anforderung, eine schriftlich dokumentierte Risikobeurteilung zu erstellen, existiert des Weiteren auch für Hersteller von unvollständigen Maschinen.
Die Risikobeurteilung wird auf Basis der internationalen Norm EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung erstellt. Diese Norm ist nach der Maschinenrichtlinie harmonisiert, d.h. vereinfacht: Bei Einhaltung der Norm wird die Richtlinie diesbezüglich auch abgedeckt.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Hersteller einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine sind und daher eine Risikobeurteilung durchführen müssen?
Nehmen Sie KONTAKT mit 4S auf. 4S hilft Ihnen bei der richtlinienkonformen Klärung Ihres Umbaus bzw. Ihrer Maschine.