4S erstellt für Sie eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzevaluierung, die gemäß österreichischem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) von jedem Arbeitgeber gefordert wird.
Gemäß §4 (1) des ASchG – Ermittlung und Beurteilung der Gefahren – gilt:
“ Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden.“
Die Evaluierung ist regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen, denn gemäß ASchG §4 (5) gilt:
“ Eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung im Sinne des Abs. 4 hat insbesondere zu erfolgen:
1. nach Unfällen,
2. bei Auftreten von Erkrankungen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß sie arbeitsbedingt sind,
2a. nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung,
3. bei sonstigen Umständen oder Ereignissen, die auf eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer schließen lassen,
4. bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren,
5. bei neuen Erkenntnissen im Sinne des § 3 Abs. 2 und
6. auf begründetes Verlangen des Arbeitsinspektorates.“
4S erstellt für Sie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß ASchG §5 mit den Mindestinhalten gemäß Dokumentationsverordnung (DOK-VO).
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Arbeitsplatzevaluierung vollständig ist oder ob die Evaluierung angepasst werden muss? Sie wollen Ihre Ressourcen für Ihr Kerngeschäft verfügbar halten?
Nehmen Sie KONTAKT mit 4S auf. 4S unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Durchführung Ihrer Arbeitsplatzevaluierung.