Für Maschinen und unvollständige Maschine bestehen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bestimmte Anforderungen, die an die Dokumentation gestellt werden. So muss in jedem Fall eine schriftlich dokumentierte Risikobeurteilung durchgeführt werden und es ist eine Betriebsanleitung bzw. ein Montageanleitung (für eine unvollständige Maschine) zu erstellen. 4S kann Ihre Dokumentation auf diese und weitere (z.B. normative) Anforderungen hin prüfen oder für Sie erstellen.
Es gelten auch für sogenannte Alt- oder Bestandsmaschinen Anforderungen an die Dokumentation der Maschine.
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 12 Absatz (5) gilt:
„Den Arbeitnehmern sind erforderlichenfalls zur Information geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen. […]Bedienungsanleitungen betreffend Arbeitsmittel sowie Beipacktexte, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter betreffend Arbeitsstoffe sind den betroffenen Arbeitnehmern jedenfalls zur Verfügung zu stellen.“
Sie sind sich nicht sicher, welche Dokumentation Sie für Ihre Maschine benötigen oder welche Inhalte in Ihrer Dokumentation erfasst werden müssen? Nehmen Sie KONTAKT mit 4S auf. 4S hilft Ihnen bei der konformen Erstellung der Dokumentation Ihrer Maschine.