4S erstellt für Sie eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die gemäß deutscher Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von jedem Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) gefordert wird. Gemäß §3 (1) der BetrSichV gilt:
„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbidnet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. […]“
4S kann Sie bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel unterstützen, so dass nach Aufstellung der neuen Maschine keine größeren Anpassungen mehr getroffen werden müssen.
Sie wissen nicht, welche Anforderungen neu anzuschaffende Maschinen erfüllen müssen? Nehmen Sie KONTAKT mit 4S auf. 4S hilft Ihnen bei der gesetzeskonformen Anschaffung bzw. Beurteilung Ihrer Maschine.